Ab der Förderperiode 2021 sind Beratungen zu automatisierungs- oder digitalisierungsbezogenen Fragen der Unternehmensführung förderfähig. Diese Angebote können wesentlich zur Effizienzsteigerung in Transportunternehmen beitragen und damit den Verbrauch von Ressourcen reduzieren. Dies umfasst beispielsweise Analysen
- der Unternehmensprozesse,
- bestehender Strukturen,
- des Datenflusses und
- der Systemlandschaft.
Auch Beratungen zur Cyber Security (bspw. um schadhafte E-Mails oder Cyber-Angriffe besser zu erkennen) u.ä. sind nun im Förderkatalog enthalten.
Ausgaben für den Umbau bzw. die Umrüstung eines ursprünglichen Dieselantriebs hin zu einem Erdgasantrieb (CNG), Flüssigerdgasantrieb (LNG) oder Autogasantrieb (LPG) sind ab 2021 nicht mehr zuwendungsfähig.