Ab 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die Schüsselzahl 95. Diese wurde bisher auf dem Führerschein eingetragen. Nun erhalten Fahrer eine separate Karte, den oben genannten FQN. Diesen müssen sie, ebenso wie den Führerschein, bei Fahrten im gewerblichen Verkehr immer bei sich tragen.
Ebenfalls neu ist das Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Das Register erfasst den FQN digital. Ab Oktober 2021 können Ausbildungsstätten auch Qualifikationsmaßnahmen direkt dort digital melden, so dass Papiernachweise sukzessive entfallen. Die zuständige Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).